Die Analyse von Gesetzen, Veröffentlichungen und Stellungnahmen ergab, dass sich die psychotherapeutischen Berufsgruppen stark unterscheiden. Es konkurrieren vier Ausbildungswege miteinander, deren Berufsbezeichnungen sich trotz Titelschutz stark ähneln. Die Ausbildungsvoraussetzungen differieren von „Hauptschulabschluss“ bis „Staatsexamen“. Die Ausbildungsdauer differiert von „keine vorgeschriebene Ausbildung“ bis „5 Jahre in Vollzeit“. Ausbildung und Prüfung differieren stark in Ausmaß und Inhalt. Entscheidende juristische Unterschiede finden sich bei den Themen Krankenhauseinweisung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Rezept für Medikamente und Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Heilpraktiker für Psychotherapie nehmen eine Sonderstellung ein. Sie verfügen weder über eine Approbation noch über eine strafgerichtliche Schweigepflicht. Eine Befragung im privaten Umfeld ergab, dass bei Laien und Fachleuten große Unwissenheit beim Thema „Psychotherapie-Ausübende“ besteht. Die Menschen sollten besser über das Berufsfeld „Psychotherapie“ informiert werden. Weiterhin bedarf es der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes sowie des Heilpraktikergesetzes sowie einer Erweiterung des Titelschutzes.
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